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Fotos: Marcel Katz, WLB Stuttgart

Benutzung und Zutritt neu geregelt

Seit der Corona-Warnstufe des Landes Baden-Württemberg gilt für den Aufenthalt in unseren Lese- und Freihandbereichen für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen eine PCR-Testpflicht. Nun ist auch der Zugang zu den Lesebereichen und ihren Freihandbeständen auf A1 bis A4 nur noch mit einem gültigen 3G (mit PCR-Test)-Nachweis möglich; der negative PCR-Test wiederum darf nicht älter als 48 Stunden sein. Besucher:innen ohne entsprechenden Nachweis können die von ihnen benötigten Medien aus den Freihandbereichen über den WLB-Katalog zur Abholung in den Selbstabholbereich  bestellen. Dieser ist zur Abholung und Rückgabe von Büchern und Zeitschriften bis auf weiteres auch ohne Immunisierungs- bzw. Test-Nachweise frei zugänglich, ebenso das Foyer mit dem Empfang, wo Medien zurückgegeben und neue Bibliotheksausweise beantragt werden können.

Um die verschiedenen Besucherströme voneinander zu trennen, haben wir im Foyer umgebaut:  Buchsicherungsgates wurden versetzt und der Selbstabholbereich von der Freitreppe, die zu den Lesebereichen führt, entkoppelt und mit einem separaten Zu- und Ausgang versehen. Der Wachdienst wurde an den Treppenaufgang zu A1 verlegt und kontrolliert nun aus nächster Nähe die Zugangsberechtigungen für die Lesebereiche und die Arbeitsplatzreservierungen. Bitte wahren Sie stets den nötigen Mindestabstand von 1,5m und beachten Sie die im ganzen Haus und auch an den Arbeitsplätzen geltende Maskenpflicht. Ab 27.12.2021 ist der Zutritt zu den Freihandbereichen und dem Ausstellungsbereich nur noch mit einer FFP2-Maske erlaubt, für Abholung und Rückgabe ist auch medizinische Maske zulässig.

In der CoronaVO vom 24.11. wurde darüber hinaus festgelegt, dass Impfzertifikate nur noch in digital auslesbarer Form mit QR-Code (in Papierform oder über eine App) akzeptiert werden dürfen. Während sonstige Kultureinrichtungen schon in der Alarmstufe I zu einem strengen 2G übergehen mussten, wurde den Landesbibliotheken mit 3G (mit PCR-Test) sogar noch mehr Spielraum zugebilligt. Mit Ausnahme jedoch unseres Ausstellungsbereichs, zu dem laut Verordnung nur noch Besucher:innen mit 2G-Plus-Status (vollständig geimpft oder genesen mit zusätzlichem Testnachweis) Zutritt haben. Angesichts der dynamischen Entwicklung des Pandemiegeschehens sind weitere Verschärfungen in den nächsten Wochen leider nicht auszuschließen. Auf unserer Website informieren wir Sie stets über die aktuell geltenden Regeln.

Helfen Sie uns geöffnet zu bleiben! Handeln Sie umsichtig und bleiben Sie mit Erkältungssymptomen unbedingt zuhause. Nutzen Sie unser umfangreiches Angebot an digitalen Medien im Fernzugriff und lassen Sie sich benötigte Medien gerne auch per Buchversand zuschicken. Im Rahmen des urheberrechtlich Zulässigen können einzelne Aufsätze auch kostenpflichtig als Kopie bestellt werden. Für Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen über unsere verschiedenen Kanäle gerne zur Verfügung.

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